Hallo,
> Ab 1.1.2005 gilt ein neues Tierschutzgesetz in "felix Austria"
> Anlage 1 regelt die Haltung von Hunden, Katzen und Kleintieren:
> 3.6. Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen:
> (1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit
> Kaninchen, zu halten.
> (2) Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100×60×50 cm
> (Länge×Breite×Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier
> mindestens 2000 cm² betragen.
> (3) Den Tieren sind eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen
> anzubieten.
Ich hätte auch eine Link dafür wo man es genau nachlesen kann (für ale Tiere)
Ich kann aber hier keinenLink einfügen!
L.G Rexi!